Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Hotel Bären, Rottweil
Allgemeine Geschäftsbedingungen Beherbergung
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Fa. Peter Hugger e. K. HOTEL BÄREN, Hochmaurenstr. 1, D-78628 Rottweil, Tel. 0741/174600, Telefax 0741/1746040, Email: info@baeren-rottweil.de (nachfolgend: Hotel) über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen des Hotels.
- Die Nutzung der Hotelzimmer zu anderen Zwecken als der Beherbergung ist nicht erlaubt. Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels erlaubt.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Vertrag zwischen Hotel und Kunden kommt durch die Bestätigung der Buchungsanfrage des Kunden durch das Hotel zustande.
§ 3 Leistungen, Preis, Zahlung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rezeption für den Check-in von 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr und für den Check-out von 7:00 Uhr bis 11:00 Uhr geöffnet.
- Als Garni Hotel servieren wir ohne besondere Vereinbarung während der Rezeptionsöffnungszeiten kalte und warme Getränke sowie kleine Snacks.
- Ein Anspruch auf Nutzung der Hotelparkplätze oder der Hotelgarage besteht, wenn dies bei Abschluss des Beherbergungsvertrages vereinbart wurde. Im Übrigen ist die Nutzung im Rahmen der Verfügbarkeit möglich. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hotelparkplätze und Hotelgarage.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden beauftragte oder in Anspruch genommene Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind und vom Hotel eingezogen werden, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Abs. (7) oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
§ 4 Stornierung des Kunden / Nichtinanspruchnahme gebuchter Leistungen
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag (auch Stornierung genannt) ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht in der Buchungsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel zustimmt.
- Wenn das Recht zum Rücktritt befristet wurde, erlischt der Vertrag ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen, wenn dem Hotel die Rücktrittserklärung bis zum Ablauf der Frist zugeht.
- Nimmt der Kunde Leistungen eines bestehenden Vertrags nicht in Anspruch, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Das Hotel hat die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Das Hotel ist berechtigt, den Abzug für ersparte Aufwendungen an Stelle einer konkreten Abrechnung zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 5 Stornierung/ Rückritt des Hotels
- Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Das Hotel ist außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- eine gemäß § 3 Abs. (7) und/oder Abs. (8) vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Kunde unwahre Angaben bei Buchung gemacht hat und beispielsweise eine Gruppenbuchung in einzelnen Transaktionen getätigt hat. Für Gruppen ab 8 Personen gelten andere Stornierungs- und Zahlungsbedingungen als für Individualbuchungen.
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen § 1 Abs. (2) vorliegt.
- Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Weitergehende gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 6 Zimmerauswahl, An- und Abreise
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, wenn nicht eine andere Regelung ausdrücklich vereinbart ist.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein Nutzungsentgelt entgangen ist.
§ 7 Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in § 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EURO 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als Euro 3.500,00 einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe von § 7 Abs. (1) Sätze 1 bis 4. Ansonsten gelten für die Nutzung der Parkflächen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hotelparkplätze und Hotelgarage.
- Werden vom Hotel technische Einrichtungen ohne zusätzliche Berechnung überlassen, erfolgt dies unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung der Telefon-, WLAN- und LAN-Internetverbindungen und die Skye-Fernsehprogramme.
- Weckaufträge werden sorgfältig ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden sorgfältig behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe § 7 Abs. 1, Sätze 1 bis 4.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungsort für die Leistungen des Hotels und die Zahlungen des Kunden ist, unabhängig von der vereinbarten Zahlungsweise, jeweils der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher internationaler und örtlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Sitz des Hotels.
- Für den Beherbergungsvertrag soll ausschließlich deutsches Recht gelten.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotelparkplätze und Hotelgarage
§ 1 Geltungsbereich, Nutzungsvertrag
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Hotelparkplätze der Fa. Peter Hugger e. K. HOTEL BÄREN, Hochmaurenstr. 1, D-78628 Rottweil, Tel. 0741/174600, Telefax 0741/1746040, Email: info@baeren-rottweil.de (nachfolgend: Hotel).
- Die Nutzung der Hotelparkplätze und der Hotelgarage steht ausschließlich den Hotelgästen zu. Ein Anspruch auf Nutzung besteht dann, wenn dies bei Abschluss des Beherbergungs- oder Veranstaltungsvertrag vereinbart wurde. Im Übrigen ist eine Nutzung nur im Rahmen der Verfügbarkeit möglich. Das Hotel verfügt über 20 PKW-Stellplätze auf dem Hotelparkplatz und drei PKW-Stellplätze in der Hotelgarage.
- Mit dem Einfahren auf einen Hotelparkplatz oder in die Hotelgarage kommt zwischen dem Hotel und dem Hotelgast ein Nutzungsvertrag über die vom Hotelgast (nachfolgend: Nutzer) gewünschte Parkdauer, längstens für die Dauer seiner Beherbergung oder der Abwesenheit an einer im Hotel durchgeführten Veranstaltung nach diesen Einstellbedingungen zustande.
- Dabei sind weder Bewachung noch Verwahrung Gegenstand des Nutzungsvertrages. Das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Nutzer eingebrachten Sachen.
§ 2 Benutzungsbestimmungen
- Der Nutzer ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Anweisungen des Hotelpersonals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.
- Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, jedoch nicht auf den Stellplätzen, die durch Hinweisschilder für Dauernutzer oder andere Nutzer reserviert sind. Das Hotel ist berechtigt, fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Nutzers umzusetzen oder umsetzen zu lassen. Hierfür kann das Hotel eine Pauschale berechnen; der Nutzer kann in diesem Fall nachweisen, dass die Kosten nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
- Das Hotel ist ebenfalls berechtigt, das Fahrzeug des Nutzers bei Gefahr im Verzug aus dem Parkbereich zu entfernen.
- Jedem Nutzer wird empfohlen, sein Fahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.
- Die Öffnungszeiten sind den entsprechenden Aushängen zu entnehmen.
§ 3 Sicherheits- und Ordnungsvorschriften
- Im Parkbereich darf nur im Schritttempo gefahren werden.
- Im Parkbereich sind nicht gestattet:
- das Rauchen und die Verwendung von Feuer,
- die Lagerung von Betriebsstoffen, Betriebsstoffbehältern und feuergefährlichen Gegenständen,
- das unnötige Laufenlassen von Motoren,
- das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser,
- das Betanken, das Reparieren, das Waschen, die Innenreinigung von Fahrzeugen,
- das Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen,
- das Verteilen von Werbematerial.
- Der Aufenthalt von Personen im Parkbereich ist nur zum Zwecke des Einstellens, Be- und Entladens, sowie des Abholens von Fahrzeugen gestattet.
- Der Nutzer hat von ihm verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.
§ 4 Entgelt und Parkdauer
- Die Nutzung der Stellplätze auf dem Hotelparkplatz ist kostenfrei. Das für die Stellplätze in der Hotelgarage zu zahlende Parkentgelt ergibt sich aus der aushängenden, jeweils gültigen Preisliste.
- Die Parkdauer ist auf die Dauer der vereinbarten Beherbergung oder Teilnahme an einer Veranstaltung beschränkt, sofern nicht im Einzelfall eine Sondervereinbarung getroffen wird. Mit Ablauf der Parkdauer endet das Nutzungsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Nach Ablauf der Parkdauer ist das Hotel berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Nutzers aus dem Parkbereich entfernen zu lassen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Nutzers und/oder Fahrzeughalters unter Fristsetzung von mindestens zwei Kalendertagen erfolgt und ergebnislos geblieben ist. Dem Hotel steht bis zur Entfernung des Fahrzeuges das vereinbarte Entgelt zu.
§ 5 Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet nur für Schäden, die nachweislich von ihm bzw. von seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei der Verletzung von vertragstypischen Pflichten.
- Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige Schäden an seinem Fahrzeug dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.
- Das Hotel schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die durch andere Nutzer oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Fahrzeuges oder beweglicher/eingebauter Gegenstände aus dem Fahrzeug oder auf bzw. an dem Fahrzeug befestigter Sachen.
- Ist der Nutzer Hotelgast und übernimmt das Hotel auf Wunsch des Nutzers das Einparken oder Abholen des Fahrzeuges, so begründet auch dies keinen Verwahrungsvertrag und keine Überwachungspflicht, da es sich hierbei lediglich um eine Gefälligkeit des Hotels gegenüber dem Gast handelt. Schäden, die dabei an anderen Fahrzeugen oder Sachen verursacht werden, sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Nutzers/Fahrzeughalters zu regulieren. Das Hotel und der vom Hotel beauftragte Fahrer haften ferner nicht für die unmittelbar am Fahrzeug des Nutzers entstandenen Schäden sowie für etwaige finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit der Regulierung der Schäden an den anderen Fahrzeugen oder Sachen über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Nutzers/Fahrzeughalters (Selbstbehalte, Prämienanhebungen etc.), es sei denn, dass der vom Hotel beauftragte Fahrer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 6 Haftung des Nutzers
- Der Nutzer haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Hotel schuldhaft zugefügte Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereiches dem Hotel zu melden.
- Der Nutzer haftet für die Reinigungskosten bei von ihm verursachten Verunreinigungen des Parkbereiches im Sinne von § 3 Abs. (2).
Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Fa. Peter Hugger e. K. HOTEL BÄREN, Hochmaurenstr. 1, D-78628 Rottweil, Tel. 0741/174600, Telefax 0741/1746040, Email: info@baeren-rottweil.de (nachfolgend: Hotel) über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen des Hotels.
- Die Nutzung der überlassenen Räume zu anderen als den vereinbarten Zwecken ist nicht erlaubt. Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels erlaubt.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen Hotel und Kunden kommt durch die Bestätigung der Buchungsanfrage des Kunden durch das Hotel zustande.
§ 3 Leistungen, Preis, Zahlung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Ein Anspruch auf Nutzung der Hotelparkplätze oder der Hotelgarage besteht, wenn und soweit dies bei Abschluss des Veranstaltungsvertrages vereinbart wurde. Im Übrigen ist die Nutzung im Rahmen der Verfügbarkeit möglich. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hotelparkplätze und Hotelgarage.
- Der Kunde ist verpflichtet, für die vereinbarten oder in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden beauftragte oder in Anspruch genommene Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
- Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
- In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne von Abs. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
§ 4 Stornierung des Kunden / Nichtinanspruchnahme gebuchter Leistungen
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel zustimmt.
- Wenn das Recht zum Rücktritt befristet wurde, erlischt der Vertrag ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen, wenn dem Hotel die Rücktrittserklärung bis zum Ablauf der Frist zugeht.
- Nimmt der Kunde Leistungen eines bestehenden Vertrags nicht in Anspruch, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Das Hotel hat die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Das Hotel ist berechtigt, den Abzug für ersparte Aufwendungen an Stelle einer konkreten Abrechnung zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Durchführung der Veranstaltung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 5 Stornierung des Hotels
- Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Das Hotel ist außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- eine gemäß § 3 Abs. (6) und/oder Abs. (7) vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen § 1 Abs. (2) vorliegt.
- Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
- Weitergehende gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 6 Änderung von Umfang und Dauer der Veranstaltung
- Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Der Abrechnung wird eine im gleichen Verhältnis erhöhte Vergütung zugrunde gelegt. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger als vereinbart, kann der Kunde verlangen, dass die Vergütung um hierdurch ersparte Aufwendungen reduziert wird.
- Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden.
- Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
- Wünscht der Kunde eine Änderung der vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die hierdurch bedingten zusätzlichen Leistungen und Aufwendungen angemessen in Rechnung stellen.
§ 7 Technische Infrastruktur
- Die Stellung technischer Einrichtungen ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, vom Veranstaltungspreis nicht umfasst.
- Soweit das Hotel auf Veranlassung des Kunden technische oder sonstige Einrichtungen bei Dritten beschafft, werden die zur Beschaffung erforderlichen Verträge vom Hotel im Namen und in Vollmacht und für Rechnung des Kunden abgeschlossen. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
- Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Das Hotel ist berechtigt, die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten pauschal zu erfassen und zu berechnen.
- Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr (5) Werden vom Hotel vorhandene technische Einrichtungen ohne zusätzliche Berechnung überlassen, erfolgt dies unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung. Dies gilt insbesondere für die vorhandenen Strom- und Telefonanschlüsse, die WLAN- und LAN-Internetverbindung, die Skye-Fernsehprogramme und den Video-Beamer.
§ 8 Mitgebrachte Sachen und Einrichtungen, Speise und Getränke
- Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
- Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
- Mitgebrachte Dekorationsmaterialien haben den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
- Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
§ 9 Haftung des Hotels
- Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in § 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Soweit dem Kunden oder den Teilnehmern der Veranstaltung ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe von § 9 Abs. (1) Sätze 1 bis 4. Ansonsten gelten für die Nutzung der Parkflächen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hotelparkplätze und Hotelgarage.
§ 10 Haftung des Kunden
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
- Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Anzahlung, verlangen.
- Die Haftung des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungsort für die Leistungen des Hotels und die Zahlungen des Kunden ist, unabhängig von der vereinbarten Zahlungsweise, jeweils der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher internationaler und örtlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, der Sitz des Hotels.
- Für den Beherbergungsvertrag soll ausschließlich deutsches Recht gelten.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.